“Sachsen will Ladenschluss freigeben” lautet eine Schlagzeile heute bei sz-online. Die Ladenbesitzer sollen selbst entscheiden dürfen, wann sie ihr Geschäft von Montag bis Samstag öffnen. Damit kann ich noch mitgehen, auch wenn es mir schwerfällt. Die Nacht ist zum Schlafen und nicht zum Konsumieren da. Schon jetzt sind Arbeiter und Angestellte oft in den Nachtstunden beruflich tätig. Nun soll auch noch der Rest der Bevölkerung animiert werden, sich die Nacht um die Ohren zu schlagen.
Was mir aber wirklich die Zornesröte ins Gesicht treibt, ist die Tatsache, dass nicht einmal Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes von Politikern ohne zu Murren akzeptiert werden. Juristisch vielleicht nicht zu bemängeln, ist es ein falsches Signal an die Bürger. Die, zumindest aus meinem Blickwinkel, höchte Verfassungsinstanz wird ohne Nachzudenken in Frage gestellt:
Christdemokrat Flath will die bisherige Höchstzahl von vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr beibehalten. Und die dürfen seiner Meinung nach auch an allen vier Sonntagen im Advent liegen. Auch Morlok [Anm. des Autors: Wirtschaftsminister Sachsens, FDP] bekräftigte gestern, dass Sachsen im kommenden Jahr die Möglichkeit „absichern“ wolle, weiter an vier Adventssonntagen öffnen zu können. Zudem hält der Minister eine Erhöhung der verkaufsoffenen Sonntage in jeder Kommune für wünschenswert.
“Absichern” heißt in diesem Falle wohl mit irgendwelchen fadenscheinigen Anträgen zu versuchen, diese Entscheidung der Verfassungsrichter unwirksam werden zu lassen.
Ich könnte es nicht besser formulieren:
Bloße wirtschaftliche Interessen der Geschäftsinhaber und das „Shoppinginteresse“ der Kunden genügten grundsätzlich nicht, um die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ausnahmsweise zu erlauben.
Die Verfassungsväter haben nicht ohne Grund die Sonntagsruhe als Grundsatz verankert. Gerade im Advent sollten die Menschen Gelegenheit haben, einmal zur Ruhe zu kommen. Dazu gehört meiner Meinung nach gerade nicht der “entspannte Einkaufsbummel”. Und notfalls muss man sie dazu “zwingen”, indem an Sonntagen die Geschäfte geschlossen bleiben.
Stattdesswen wird aus wirtschaftlichen Interessen, die ich nicht erkennen kann, die Verfassung torpediert.

Im Prinzip gebe ich Ihnen Recht. Nur sollte es Läden wir die Spätshops oder Tankstellen geben dürfen, in denen man jederzeit die Artikel des täglichen Bedarfs bekommen kann. Aber das ist ja quasi jetzt schon so. Karstadt & Co.müssen am Sonntag nicht geöffnet sein. Und was die politische Dimension betrifft, dass Politiker die Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts nicht ernst nehmen – das ist beschämend!
Das ist leider inzwischen zur Mode geworden. Die Politiker überbieten sich geradezu darin, wer am besten das Bundesverfassungsgericht und da Grundgesetz schädigend kann. Neuste Posse: das Urteil zum Speichern der Verbindungsdaten…
Ich war meine Geschenke bis jetzt noch nie am Adventssonntag kaufen. Nicht, dass ich da keine Zeit gehabt hätte, ich wollte einfach nicht deren wirtschaftliches Interesse stärken. Andererseits ist ein “entspannter Einkaufsbummel” schon gar nicht mehr möglich – zumindest nicht am Samstag. Und zur Weihnachtszeit auch unter der Woche nicht. Das ist für mich nicht der Grund, die Öffnung der Läden an den vier Adventssonntagen zu beschließen. Einzig und allein der Wirtschaftsfaktor im Einzelhandel spielt dort eine Rolle. Die Leute brauchen Geschenke, da aber heutzutage jeder schon alles hat, braucht man mehr Zeit und somit länger, bis man das Passende gefunden hat. Die Lösung wäre, sich entweder gar nichts mehr zu schenken oder eventuell nur selbst gemachte kreative Geschenke. Oder ein Besuch auf Konzerten und Theatern. Da hat auch die Kulturszene etwas davon. Und die eigene Bildung.